Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bosta Kaffee GmbH (nachfolgend "Bosta Vending") und dem Auftraggeber im Bereich managed Betriebsverpflegung.
§ 2 Leistungsumfang
Bosta Vending stellt dem Auftraggeber Automaten und/oder Micro-Market-Einrichtungen zur Verfügung, befüllt diese regelmäßig und übernimmt Wartung sowie Reinigung. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Vertrag festgelegt.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt geeignete Räumlichkeiten mit Strom- und ggf. Wasseranschluss zur Verfügung und gewährt den Servicetechnikern von Bosta Vending Zugang zu den Aufstellorten.
§ 4 Preise und Bezahlung
Die Endverbraucherpreise werden im Vertrag festgelegt. Änderungen der Produktpreise werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von Bosta Vending aufgestellten Geräte und Einrichtungen bleiben Eigentum von Bosta Vending bzw. der Bosta Kaffee GmbH.
§ 6 Haftung
Bosta Vending haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im individuellen Vertrag vereinbart. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.