Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bosta Kaffee GmbH (nachfolgend "Bosta Vending") und dem Auftraggeber im Bereich managed Betriebsverpflegung.

§ 2 Leistungsumfang

Bosta Vending stellt dem Auftraggeber Automaten und/oder Micro-Market-Einrichtungen zur Verfügung, befüllt diese regelmäßig und übernimmt Wartung sowie Reinigung. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Vertrag festgelegt.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt geeignete Räumlichkeiten mit Strom- und ggf. Wasseranschluss zur Verfügung und gewährt den Servicetechnikern von Bosta Vending Zugang zu den Aufstellorten.

§ 4 Preise und Bezahlung

Die Endverbraucherpreise werden im Vertrag festgelegt. Änderungen der Produktpreise werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von Bosta Vending aufgestellten Geräte und Einrichtungen bleiben Eigentum von Bosta Vending bzw. der Bosta Kaffee GmbH.

§ 6 Haftung

Bosta Vending haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im individuellen Vertrag vereinbart. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.